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Diskussion um Termine nimmt Fahrt auf    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 26. Januar 2024

Im Saarländischen Fußballverband (SFV) nimmt die Diskussion über den neuen Rahmenterminplan für die kommende Saison weiter Fahrt auf. Was ist passiert? Wir blicken ausführlich auf die Thematik, die neben dem Probleme hinsichtlich der Termine auch einige grundsätzliche Probleme im Umgang mit der demokratischen Entscheidungsfindung auf dem Verbandstag des SFV aufzeigt.

Schon jetzt blicken die Vereinsverantwortlichen auf die Saison 2024/2025 in der es aufgrund der Beschlüsse des Verbandstages vom 6. Mai 2023 des Saarländischen Fußballverbandes gemäß dem Antrag 24 des FC Hellas Marpingen (s. vollständigen Antrag unten) einige grundlegende Änderungen im Rahmenterminplan geben wird. Der Antrag wurde seinerzeit von einer Mehrheit der Delegierten (185:118 Stimmen) angenommen.

Der neue Rahmenplan: In einem ersten Entwurf des Rahmenterminplanes in dem unterschiedliche Anzahlen von Wochenspieltagen vorgeschlagen werden, werden die 18er-Ligen, die es weiterhin teilweise geben wird, am Sonntag, den 28. Juli 2024 in die neue Saison starten, am Mittwoch, den 31. Juli 2024 werden diese einen Wochenspieltag absolvieren. Am Sonntag, den 4. August 2024 steigen dann auch die 16er-Ligen ins Geschehen ein. Gespielt wird dann bis zum 15. Dezember 2024 an dem die 18er-Ligen den 23. Diese deutliche Ausdehnung der Spielzeit in Richtung Weihnachten war ein Kernaspekt des Antrages des FC Hellas Marpingen beim Verbandstag. Spieltag absolvieren und die 16er-Ligen den 19. Spieltag. Auch wieder ein Spieltag ist der Samstag, der 23. November 2024 als Samstag vor dem spielfreien Totensonntag obwohl der Samstag ja als Spieltag der Jugend vorbehalten sein sollte.
Im neuen Jahr 2025 starten die Teams der 18er- und 16er-Ligen am Sonntag, den 9. März 2025 ins neue Spieljahr. Positiv ist, dass durch den neuen Modus endlich das Osterwochenende frei von Fußballspielen sein wird, Dafür wird am Mittwoch, den 9. April 2025 ein Wochenspieltag der 18er-Ligen stattfinden.
Das Saisonfinale der 18er- und 16er-Ligen findet am Sonntag, den 25. Mai 2025 statt. Der Zeitraum vom Mittwoch, den 28. Mai 2025 bis zum Mittwoch, den 4. Juni 2025 ist der Relegation vorbehalten.


Die hat nun weitreichende Folge: Der SFV hat gemäß dieses Verbandstags-Beschlusses vorgesehen, in der Saison 2024/2025 bis zum 15. Dezember draußen zu spielen. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Masters-Qualifikationsserie frühestens ab dem 16. Dezember 2024 starten könnte. In diesem Winter waren bis zu diesem Datum bereits zwölf der insgesamt 42 Qualifikationsserie beendet. „Die Veranstalter, die Anfang Dezember ein Turnier ausrichten, müssten dann künftig auf andere Termine ausweichen“, sagte der SFV-Spielleiter Josef Kreis in der Saarbrücker Zeitung. Diese sind aber schwer zu finden, weil im Zeitfenster danach schon viele Turniere (und natürlich auch noch andere Veranstaltungen) stattfinden. Das Masters-Finalturnier nach hinten zu verschieben, ist für den Verband keine Option. „Das ist aus terminlichen Gründen äußerst schwierig“, sagte Kreis. Eine Woche vor Fastnacht ist die Saarlandhalle belegt. Nach Fastnacht zu spielen, würde bei den Vereinen wohl keine Zustimmung finden, da sie da im Endspurt der Vorbereitung auf die Feldrunde sind.
Schon vor Weihnachten rief der FC Brotdorf die Vereine im Saarland auf, nach §24 der Satzung des SFV einen außerordentlichen Verbandstag zu diesem Thema einzuberufen. Die Begründung war die Folgende:

- Durch zu erwartende Spielabsagen im November/ Dezember werden vermehrt Nachholspiele im darauffolgenden Jahr (Februar) erforderlich.
- Viele Rasenplätze werden durch die Verlängerung des Spiel- und Trainingsbetriebes bis weit in den Dezember und vermutlich durch erforderlich werdende Nachholspieltermine bereits Mitte Februar gerade in der nasskalten Jahreszeit unnötig belastet und erhalten hierdurch nicht die erforderlichen Regenerationszeiten.
- Aussetzung des Spielbetriebes in den Osterferien ist in der „heißen“ Phase einer Saison, bei dem es für viele Mannschaften noch um Auf- und Nichtabstiegsplätze geht, nicht wettbewerbsorientiert. Letztendlich werden hierdurch zur Aufrechterhaltung des Spielrhythmus vermehrt Testspiele in den Osterferien vereinbart werden.
- Durch die Verlängerung der Spielzeit bis zum 15.12. könnten bis zu 1/3 aller Hallenmasters-Qualifikationsturniere ausfallen. Eine Verlegung dieser Turniere in den Januar ist aufgrund der Terminenge nicht möglich.


"Aufgrund der erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des beschlossenen Antrages auf die Erstellung der Rahmenterminkalender für die nächsten drei Spielzeiten nach sich ziehen, haben sich die Vereine SV Bübingen, SV Rissenthal, FC Brotdorf, SV Hellas 05 Bildstock, SV Friedrichweiler, SV Landsweiler, FV Lebach und der FV Schwalbach dazu entschlossen, satzungskonform die Anpassung der Durchführungsbestimmungen wie in beigefügtem Antrag aufgeführt, zu beantragen.", hieß es damals es von Stefan Kolz, dem 2. Vorsitzenden des FC Brotdorf.
Dazu müssten jedoch ein Drittel der SFV-Vereine einen entsprechenden Antrag unterschreiben. Offensichtlich war die Resonanz zunächst nicht groß: Am 27. Dezember 2023 erinnerte der SV Bübingen die Vereine erneut an das Anliegen. "Heute Abend wollte ich mich bei Euch nochmal melden und erneut an unseren Antrag erinnern. Bisher kamen leider erst wenige Rückmeldungen.", heißt es im Schreiben von Tobias Hauer, dem 1. Vorsitzenden des SV Bübingen. "Gerade für Vereine mit Naturrasenplätzen und Vereine, die Hallenurniere ausrichten, wären die Änderungen mit enormen Einschnitten verbunden.", führt er aus. Bisher gibt es aber es jedoch erst 85 Unterstützer von 121 notwendigen.
Die Situation ist also verfahren: Zunächst stellt sich die Frage warum ein vor gerade einmal vor acht Monaten mehrheitlich demokratisch von den Vereinen gefasster Beschluss nun wieder gekippt oder neu aufgerollt werden sollte. Zum anderen ist die Frage warum das Thema von vielen Vereinsvertretern auf dem Verbandstag nicht im Vorfeld des Verbandstages schon geprüft wurde, gingen doch alle Anträge des Verbandstages den Vereinen rechtzeitig vor dem Verbandstag zu, um sich eine Meinung zu bilden.
Wenn sich nun die Meinung vieler Vereine tatsächlich seit dem Verbandstag geändert hat, sollte grundsätzlich der Umgang mit dem Verbandstag überdacht werden, wenn Anträge nicht zuvor gelesen und im Verein diskutiert werden. Man könnte vermuten, dass die Anträge in den Vereinsgremien nicht richtig bearbeitet und diskutiert wurden und nun erst das Ausmaß des Antrages klar wird. Ob es clever ist das Thema nun kurz vor dem Rückrundenstart aufzurollen, wo viele Vereine ihre Termine für das Jahr planen sei dahin gestellt.
Zur inhaltlichen Frage des Rahmenterminkalenders scheint es ebenfalls in vielerlei Hinsicht zwei Lager zu geben: Ehrlicherweise betrifft auch die Thematik des Masters nur einige wenige Vereine, die selbiges entweder als sportlichen Wettstreit sehen oder aber einer der 42 Ausrichter eines Turniers sind. Dies ist nur ein kleiner Teil des SFV-Gebietes. Auch muss nochmals betont werden, das das Masters im SFV-Gebiet ohnehin eine Sonderstellung hat auch weil es im Gegensatz zum Jugendfußball nicht nach offiziellen FIFA-Regeln gespielt wird, was auch vielen Verantwortlichen im Jugendfußball seit Jahren ein Dorn im Auge ist (Vereine mit vielen Jugendmannschaften haben mehr Stimmen auf dem Verbandstag) wenngleich es ein Event ist, das viele Fußballfans in jedem Jahr begeistert. Dies zeigt sich nicht zuletzt bei den hohen Zuschauerzahlen der Turniere und dem Masters-Finale. Zu guter Letzt werden auch die Vereine mit einem ganzjährig bespielbaren Kunstrasenplatz eine andere Meinung zu der Thematik entwickeln als solche mit einem Rasenplatz.
Es bleibt also spannend, wie sich die Situation entwickelt. Stand heute wird nach dem oben präsentierten Rahmenterminkalender gespielt.

Hintergrund - Der Antrag vom Verbandstag im Wortlaut: Die Pflichtspiele werden nach dem vom jeweiligen Spielleiter ausgearbeiteten und mit den Vereinen abgestimmten Spielplan ausgetragen. Die Pflichtspielrunde wird bis zum 15.12. des Jahres verlängert. In den Osterferien wer- den keine Pflichtspiele ausgetragen. Spieltag ist grundsätzlich der Sonntag. Spiele unter Flutlicht sind erlaubt. Die vorhandene Lichtstärke muss eine einwandfreie Spieldurchführung gewährleisten. Eine Änderung des festgelegten Spieltermins durch die Vereine bedarf der Einwilligung des Spielpartners und der Genehmigung des Spielleiters. Der bestätigte Verlegungsantrag (form- los per E-Postfach) ist dem Spielleiter spätestens zwei Wochen vor dem Spiel vorzulegen. Spielverlegungen sind gebührenpflichtig. Ausgefallene Spiele werden zum nächsten Nachholspieltermin des Rahmenterminkalenders angesetzt, wenn mindestens acht Tage zwischen Ausfall- und Nachholtermin liegen. In allen Spielklassen ist grundsätzlich der letzte Spieltag zur gleichen Zeit durchzuführen Begründung: Für die laufende Saison sah der Rahmenterminkalender vor, dass die Mannschaften der Schröder-Liga Saar bis zum 19.11.2022 und alle anderen Spielklassen bis zum 13.11.2022 ihre Pflichtspiele austragen. Der Beginn der Rückrunde war einheitlich auf den 26.02.2023 festgesetzt. Aufgrund der Witterung wäre es in der laufenden Runde ohne weiteres möglich gewesen, den Spielbetrieb bis Mitte Dezember 2022 durchzuführen. Gleichzeitig war die Trainingsborbereitung für die Rückrunde 2023, zumindest im Nordsaarkreis, witterungsbedingt erheblich eingeschränkt. Über einen Zeitraum von fast zwei Wochen war Anfang des Jahres 2023 ein oprdnungsgemä0er Trainingsbetrieb nicht möglich. Der Klimawandel scheint auch vor unserem Sport nicht haltzumachen. In der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass im Dezember ohne weiteres ein Spielbetrieb möglich gewesen wäre, in der Zeit von Januar bis März aber erhebliche Einschränkungen vorlagen. Die aktuelle Saison ist also kein Einzelfall. Wir stellen daher den Antrag, den Spielbetrieb in allen Spielklassen bis zum 15.12. des Jahres aufrecht zu halten, hilfsweise aber bis zum 30.11. (der 23.11. ist auch noch als Nachholtermin geblockt). Die Termine für das Volksbanken-Hallenmasters bzw. der Qualifikationsturniere sollten entsprechend angepasst werden. Die Pflichtspielrunde sollte nach unserer Auffassung immer Vorrang haben, zumal die Mehrzahl der Vereine nicht an der Hallenrunde teilnimmt. Viele Familien nutzen die Osterferien zu einem Kurzurlaub. Für die Vereine bedeutet das, dass auch Spieler die Ferien nutzen und nicht eingesetzt werden können. Bei einer Verlängerung des Spielbetriebs bis zum 15.12. des Jahres könnte der ausgefallene Spieltag ohne weiteres kompensiert werden.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 26. Januar 2024

Aufrufe:
1267
Kommentare:
6

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Ex Obann (PID=1928)schrieb am 26.01.2024 um 09:07 Uhr
Das ist beim Verband nicht anders, wie in der aktuellen Bundesregierung... Beschlüsse werden gefasst um sie kurze Zeit später erst zu begreifen und dann wieder zu ändern... :-)
 
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Ralf Pirmann (PID=3605)schrieb am 26.01.2024 um 09:56 Uhr
Den Beschluss haben doch die Vereine herbeigeführt und nicht der Verband. War wohl etwas kurzsichtig. ;)
 
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Peter (PID=41832)schrieb am 26.01.2024 um 10:05 Uhr
@Ex Obmann: deine Aussage reflektieren deine Leistung als Schiri auf und neben dem Platz. Was kann der SFV dafür? Die Vereine sind selbst schuld wenn sie ahnungslose zum Verbandstag schicken.....
 
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Uwe S. (PID=16506)schrieb am 26.01.2024 um 16:42 Uhr
Ich finde es schon fragwürdig, dass sich ein „Ex Obmann“ so äußert. Ein SFV Funktionär (Hier Schiri) darf nicht öffentlich gegen den SFV schießen! Oder sehe ich das falsch? @Peter: Stimmt ich dir vollkommen zu! Sowohl als auch……
 
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Ex Obmann (PID=42426)schrieb am 27.01.2024 um 20:24 Uhr
@ Laber Peter, Von Dir habe ich nix anderes erwartet… Außer Gelaber kommt von dir eh nix. Wahrscheinlich noch nie in einem Verein einen Finger im Ehrenamt krumm gemacht… Der Verband sind die Vereine! Ich habe nicht Verbandsvorstand geschrieben…
 
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Meister (PID=7520)schrieb am 28.01.2024 um 10:14 Uhr
@Ex Obmann. Was erwartest Du von @peter? Er hat von nix eine Ahnung und davon ganz viel. Kann nur stänkern und sonst nichts.
 
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