Zum 1. November 2024 tritt im Saarländischen Fußballverband (SFV) eine Änderung der Spielordnung (in §46) sowie der Durchführungsbestimmungen (in Abschnitt 1.4) in Kraft, die die Betreuung von Schiedsrichtern und die Platzdisziplin betrifft. Die Anpassung wird zum 1. November 2024 eingeführt und gilt sowohl für den Aktiven- als auch den Jugendbereich, jedoch nicht für den Freundschaftsspielbetrieb.
"Nach einer erfolgreichen Einführung und Umsetzung in anderen Landesverbänden wird die neue Regelung nun auch im SFV übernommen. Die Änderung ergänzt die bisherige Spielordnung zur Betreung der Schiedsrichter am Spielort sowie der allgemeinen Platzdisziplin. Wir danken an dieser Stelle all denjenigen Vereinen, die mit einer geeigneten Willkommenskultur dafür Sorge tragen, dass die Schiedsrichter auf dem Sportplatz angemessen betreut werden und die Vorgaben einhalten. Wertschätzung und Respekt stehen aus aktuellem Anlass mehr denn je im Fokus und sind elementarer Bestandteil eines funktionierenden Sport- und Vereinsorganisation.", heißt es vom SFV.
Nachfolgend die Änderungen im Wortlaut in blauer Farbe in den jeweiligen Passagen markiert:
Spielordnung: § 46 Platzdisziplin
(1) Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger vor, während und nach dem Spiel zu sorgen, insbesondere die Zuschauer vom Spielfeld fern- und zu sportlichem Verhalten anzuhalten. Dies gilt auch für Spiele auf fremdem Platz.
(2) Der Platzverein ist dafür verantwortlich, dass Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten sowie die Gästespieler nicht belästigt, beleidigt oder tätlich angegriffen werden. Der Schutz ist bis zum Verlassen des Ortes zu gewähren.
Zu jedem Pflichtspiel haben Platz- und Gastverein je einen Ansprechpartner für den Schiedsrichter zu benennen und im Spielbericht namentlich festzuhalten. Diese haben sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.
(3) Der Platzverein ist verpflichtet, durch Armbinden bzw. Ordnerwesten kenntlich gemachte Platzordner in der erforderlichen Anzahl zu stellen. Bei Veranstaltungen, an denen mehrere Vereine teilnehmen (Turniere, Hallenspiele) trifft diese Verpflichtung den ausrichtenden Verein.
(4) In unmittelbarer Nähe der Tore und innerhalb der Spielfeldbegrenzung (Barrieren) dürfen sich außer den Spielern, dem Schieds- und den Schiedsrichter-Assistenten keinerlei Personen aufhalten. Der Schiedsrichter hat die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen.
(5) Den Anweisungen des Schiedsrichters bezüglich der Platzdisziplin gemäß den vorstehenden Absätzen (1) – (4) ist Folge zu leisten.
(6) Den Schiedsrichtern und Gästespielern sind angemessene, verschließbare und zu überwachende Umkleide- und Duschräume zur Verfügung zu stellen, wobei der Umkleideraum der Schiedsrichter, von dem der Spieler getrennt sein muss. Der Platzverein hat dafür Sorge zu tragen, dass Geld und Wertsachen sicher aufbewahrt werden können. Tritt infolge Verletzung dieser Vorschriften ein Schaden ein, so hat ihn der Platzverein zu ersetzen.
(7) Durchsagen vor und nach dem Spiel sowie während der Spielpause sind so zu gestalten, dass sie dem Ansehen des Fußballsports nicht schaden.
Zwischen-, Halbzeit- und Spielergebnisse anderer Spiele dürfen bekannt gegeben werden. Eine Kommentierung ist untersagt.
Durchführungsbestimmungen: 1.4. Platzordnung
Der Platzverein ist für die Ordnung auf der Sportanlage vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat einen ausreichenden Ordnungsdienst bereitzustellen.
Die Schiedsrichteransprechpartner begleiten den Schiedsrichter vor dem Spielbeginn von der Kabine zum Spielfeld, in der Halbzeitpause auf dem Weg zur Kabine und zurück zum Spielfeld. Gleiches gilt nach dem Spiel.
Die Anzahl der Ordner richtet sich nach dem Zuschaueraufkommen und Gefährdungslagen. Einlasskontrollen können durchgeführt werden. Gefährliche Gegenstände wie Wurf- und pyrotechnische Gegenstände sind den Besuchern abzunehmen und an einem sicheren Ort aufzubewahren.